Festsetzung von Zinsen (BMF)

Das BMF ergänzt das BMF-Schreiben v. 17.9.2021 – IV A 3 – S 0338/19/10004 :005. Es enthält eine Klarstellung zur Aussetzung der Vollziehung und eine Anweisung zur vorläufigen Festsetzung von Hinterziehungszinsen für Verzinsungszeiträume ab 1.1.2019, soweit festgesetzte Nachzahlungszinsen für gleiche Verzinsungszeiträume anzurechnen sind (BMF, Schreiben v. 3.12.2021 – IV A 3 – S 0338/19/10004 :005). Das BMF führt u.a.…