Rund 75.000 Steuerberaterinnen und Steuerberater erbringen in Deutschland hochwertige Beratungsleistungen. Die hohe Qualität dieser Beratungsleistungen wird durch eine anspruchsvolle, bundeseinheitliche staatliche Prüfung, die jeder Steuerberater abgelegt hat, erreicht.
Für unsere Tätigkeit haben wir Anspruch auf eine Vergütung. Sie setzt sich aus der Gebühr für die erbrachte Leistung und einem Auslagenersatz zusammen. Dabei sind wir nach dem Steuerberatungsgesetz an die Steuerberatervergütungsverordnung gebunden, die das Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erlässt.
Zweck der Vergütungsverordnung ist, sowohl im Interesse unserer Auftraggeber als auch in unserem Interesse, angemessene Gebühren festzusetzen und durch Schaffung klarer Verhältnisse Auseinandersetzungen vermeiden zu helfen. Beispiele und weitere Informationen über unsere Gebührenabrechnungen erhalten Sie von der Bundessteuerberaterkammer.
Die gesetzliche Bezeichnung „Steuerberaterin“ wurden in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Der Berufsstand unterliegt im Wesentlichen den nachfolgend genannten berufsrechtlichen Regelungen.
1. Steuerberatungsgesetz (StBerG)
2. Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
3. Berufsordnung für Steuerberater (BOStB)
4. Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der zuständigen Steuerberaterkammer (www.steuerberaterkammer-muenchen.de) bzw. bei der Bundessteuerberaterkammer (www.bstbk.de) eingesehen werden.