Schwarzer Anzug ist keine Berufskleidung eines Orchestermusikers

Ein Orchestermusiker kann die Aufwendungen für ein schwarzes Sakko und für schwarze Hosen nicht als Werbungskosten abziehen (FG Münster, Urteil v. 13.07.2016 – 8 K 3646/15 E; Revision nicht zugelassen). Hintergrund: Typische Berufskleidung ist dadurch gekennzeichnet, dass ihre berufliche Verwendungsbestimmung entweder durch ihre Unterscheidungsfunktion, wie z.B. bei Uniformen oder durch dauerhaft angebrachte Firmenembleme, oder durch…