Beziehen von Polstermöbeln als Handwerkerleistung nicht immer absetzbar

Das Beziehen von Polstermöbeln in einer nahe gelegenen Werkstatt des Handwerkers erfolgt nicht „im Haushalt“ des Steuerpflichtigen. Eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG kommt somit nicht in Betracht (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 06.07.2016 – 1 K 1252/16). Hintergrund: Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um…