Besteht eine Steuerpflicht des nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs?
Ein vom Erblasser (bisher) nicht geltend gemachter Pflichtteilsanspruch gehört zu seinem Nachlass und unterliegt bei seinem Erben der Besteuerung aufgrund Erbanfalls. Damit entsteht die Erbschaftsteuer bereits mit dem Tode des Pflichtteilsberechtigten, ohne dass es auf die Geltendmachung des Anspruchs durch dessen Erben ankommt (BFH, Urteil vom 07.12.2016 – II R 21/14; veröffentlicht am 29.03.2017). Sachverhalt…