Steuerpflicht von Entschädigungen für entgangene Einnahmen
Die von einer Versicherungsgesellschaft erstattete Einkommensteuer ist als Entschädigung für entgangene Einnahmen (Verdienstausfall nach Unfall) steuerpflichtig (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 20.11.2017 – 10 K 3494/15, Revision zugelassen). Sachverhalt: Der selbständig tätige Kläger war bei einem Verkehrsunfall erheblich verletzt worden. Er und die Versicherungsgesellschaft vereinbarten die Zahlung eines Verdienstausfallschadens. Die Versicherungsgesellschaft zahlte dem Kläger die Abfindung…