Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Nachzahlungszinsen
Bei summarischer Prüfung begegnet die in § 238 Abs. 1 Satz 1 AO geregelte Höhe von Nachzahlungszinsen von 0,5 Prozent für jeden vollen Monat jedenfalls ab dem VZ 2015 schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Zweifeln (BFH, Beschluss v. 25.04.2018 – IX B 21/18; veröffentlicht am 14.05.2018). Sachverhalt: Das FA setzte die von den Antragstellern für das Jahr 2009…