Anerkennung von Umzugskosten
Das BMF hat sein Schreiben zur steuerlichen Anerkennung von Umzugskosten nach R 9.9 Absatz 2 LStR aktualisiert. Die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen ab dem 01.03.2018, 01.04.2019 und 01.03.2020 wurden geändert (BMF, Schreiben v. 21.09.2018 – IV C 5 – S 2353/16/10005). Zur Anwendung der §§ 6 bis 10 BUKG für Umzüge ab 01.03.2018, 01.04.2019 und ab 01.03.2020 gilt jeweils Folgendes: Der Höchstbetrag, der für die…