Der Bundestag hat am 01.06.2017 dem von der Bundesregierung vorgelegten Betriebsrentenstärkungsgesetz (BT-Drucks. 18/11286) in 2./3. Lesung zugestimmt. Er folgte damit einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (BT-Drucks. 18/12612), zu der auch ein Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages vorlag (BT-Drucks. 18/12613).
Hierzu wird u.a. ausgeführt:
- Ziel des Gesetzes ist es, die Betriebsrente in KMU zu verbreiten und Geringverdiener mit Zuschüssen zu unterstützen, sich für dieses Rentenmodell zu entscheiden.
- So ist unter anderem geplant, Betriebs-, aber auch andere freiwillige Zusatzrenten bis zu 200 € nicht auf die Grundsicherung im Alter anzurechnen.
- Bei Einkommen bis zu 2.200 € monatlich soll ein Arbeitgeberzuschuss von bis zu 480 € jährlich mit bis zu 144 € vom Staat bezuschusst werden.
- Neu ist auch, dass Arbeitgeber künftig keine Garantien mehr über die Höhe der Betriebsrente, sondern nur noch über die gezahlten Beiträge abgeben müssen.
- Allerdings sollen Arbeitgeber zu einem Zuschuss zur Betriebsrente verpflichtet werden, wenn die Beschäftigten diese über eine Entgeltumwandlung ansparen.
- Der Zuschuss soll 15 Prozent des Sparbeitrags der Arbeitnehmer betragen, wenn der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialbeiträge spart. Für Neuverträge soll dies ab 2019 und für bestehende Verträge ab 2022 gelten.
Hinweis:
Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Weitere Informationen zu dem Vorhaben sowie die Gesetzesmaterialien sind auf der Homepage des Bundestages veröffentlicht.
Quelle: Bundestag online