Die Bundesregierung hat sich u.a. zur Frage geäußert, wie hoch sie die Haushaltsmindereinnahmen durch die geplante Erhöhung der Betragsgrenzen für Kleinbetragsrechnungen von 150 € auf 200 € (Artikel 5 im Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz) quantifiziert vor dem Hintergrund, dass bei der entsprechenden Erhöhung von 100 € auf 150 € im Jahr 2006 von bis zu 80 Millionen Euro pro Jahr ausgegangen wurde (BT-Drucks. 302/06, S. 17).
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Michael Meister:
- Soweit Kleinbetragsrechnungen zu Recht für den Vorsteuerabzug eingereicht werden, führt die Regelung auch bei hoher Fallzahl nicht zu Steuermindereinnahmen.
- Es ist davon auszugehen, dass Betrugsfälle, insbesondere durch Einreichen von Kleinbetragsrechnungen, die die übrigen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs nicht erfüllen, durch die Anhebung der Grenze für Kleinbetragsrechnungen von 150 € auf 200 € nur in geringem Umfang zunehmen. Dies führt zu geringfügigen Steuermindereinnahmen.
- Da davon auszugehen ist, dass die Masse der hier relevanten Rechnungen einen Betrag von unter 150 € ausweist, wurden seinerzeit die fiskalischen Auswirkungen der Anhebung von 100 € auf 150 € höher eingeschätzt.
Quelle: BT-Drucks. 18/9970, Antwort auf die Frage 49 des Abgeordneten Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)