Die Bundessteuerberaterkammer ruft aktuell über die regionalen Kammern alle Steuerberater auf, ihre Erfahrungen mit den GoBD zu schildern.
Hintergrund: Die GoBD sind am 14.11.2014 veröffentlicht worden. Sie gelten für VZ, die nach dem 31.12.2014 beginnen. Damit dürften mittlerweile erste Erfahrungen mit den GoBD vorliegen. Das BMF hatte mit der Veröffentlichung des Schreibens weitere Gesprächsbereitschaft signalisiert, wenn Erfahrungen aus der Praxis vorliegen.
Vor diesem Hintergrund bittet die Bundessteuerberaterkammer ihre Mitglieder um Mitteilung ihrer Erfahrungen aus der Praxis.
Für die Kammer ist von besonderer Bedeutung, ob
- die Außenprüfer in den Ländern gesondert geschult wurden und
- die GoBD auch für Zeiträume vor dem eigentlichen Anwendungszeitpunkt angewendet werden.
In einigen Bundesländern gibt es länderspezifische Verfügungen, z.B. in Nordrhein-Westfalen. Liegen solche auch in anderen Bundesländern vor?
Die BStBK ist für eine Rückmeldung über die regionalen Kammern bis zum 15.08.2016 dankbar. Einige Kammern, z.B. die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe, bitten um formlose Rückmeldung per E-Mail bis zum 12.08.2016.
Quelle: BStBK, Rundschreiben 156/2016 v. 21.07.2016 an die regionalen Steuerberaterkammern