Der DStV hat am 14.02.2017 zum Regierungsentwurf des Steuerumgehungsbekämpfungs-gesetzes Stellung genommen.
Hierzu führt der DStV u.a. weiter aus:
Der aufgrund der Veröffentlichung der sogenannten „Panama Papers“ vorgelegte Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Steuerumgehung ist in seiner Zielsetzung grundsätzlich zu unterstützen. Auch mit ihm soll das Entdeckungsrisiko erhöht werden. Gleichfalls sollen die Maßnahmen präventiv wirken.
- Der DStV gibt zu bedenken, dass selbst der Abschreckung dienende Regelungen nicht über das Ziel hinaus schießen dürfen. Vielmehr müssen auch sie rechtsstaatliche Vorgaben sowie Aspekte der Praktikabilität beachten.
- Der DStV erkennt insoweit in diversen Punkten Nachbesserungsbedarf, die er in seiner Stellungnahme ausführlich erläutert.
Quelle: Die Stellungnahme des DStV ist auf dessen Homepage veröffentlicht.