Reparatur stationärer Elektrogeräte als Handwerksleistung nach §35a EStG
Die Bundesregierung hat sich zur Frage geäußert, ob Reparaturen von stationären Elektrogeräten (z. B. Waschmaschinen und Geschirrspüler) und von mobilen Geräten (z. B. Handys und Fernseher) als Handwerksleistungen im Haushalt im Rahmen der Steuerermäßigung nach § 35a Absatz 3 EStG steuermindernd berücksichtigt werden können und nach welchen konkreten Kriterien die Reparaturdienstleistungen nach § 35a EStG als zum Haushalt…
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