Mietrecht: Kündigung säumiger Mieter wegen älterer Mietrückstände
Ein Vermieter kann das Mietverhältnis kündigen, wenn der Mieter in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b BGB). Nach § 314 Abs. 1…